BAULOHN, DER SITZT.
Tarifverträge, die sich laufend ändern. Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Schlechtwetterregelungen, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld, die korrekt berechnet und fristgerecht gemeldet werden müssen. Kaum ein Bereich der Lohnbuchhaltung ist so komplex wie die Baulohnrechnung – und kaum einer wird so teuer, wenn Fehler passieren. Wir übernehmen Ihre Baulohnabrechnung für Bauhaupt- und Baunebengewerbe vollständig, digital und rechtssicher.
Wir nehmen aktuell neue Mandate im Bauhaupt- wie im Baunebengewerbe an. Den Wechsel von Ihrem bisherigen Abrechner übernehmen wir für Sie – inklusive Übernahme aller Stamm- und Bewegungsdaten, damit keine Frist und keine Meldung verloren geht.
Wir rechnen nach dem Bundesrahmentarifvertrag Bau sowie den einschlägigen Tarifverträgen für Bauhaupt- und Baunebengewerbe ab – inklusive Lohngruppen, Erschwerniszulagen und Zuschlägen. Tarifänderungen pflegen wir laufend ein, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.
Anmeldung, monatliche Beitragsmeldungen und Jahresmeldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (u. a. SOKA-BAU/ULAK) sowie an Finanzamt, Krankenkassen und Rentenversicherung – vollständig und fristgerecht.
In der Schlechtwetterzeit sichern wir die korrekte Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld und übernehmen die dafür notwendigen Anträge und Meldungen bei der Agentur für Arbeit.
Wir führen die Arbeitszeitkonten Ihrer gewerblichen Mitarbeitenden und begleiten Sie bei Prüfungen durch Deutsche Rentenversicherung und SOKA-BAU – gut vorbereitet und mit voller Prüfungskompetenz. Zur Lohnbuchhaltung →
Baulohn folgt eigenen Tarifverträgen mit häufigen Änderungen, eigenen Lohngruppen und Zuschlägen sowie einem zusätzlichen Meldewesen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Hinzu kommen Besonderheiten wie Schlechtwetterregelungen, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld, die es in anderen Branchen so nicht gibt. Das macht die Abrechnung deutlich fehleranfälliger, wenn sie nicht von spezialisierten Fachkräften begleitet wird.
Grundsätzlich für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes sowie viele Betriebe des Baunebengewerbes, die unter die einschlägigen Bautarifverträge und das Sozialkassenverfahren fallen. Im Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Betrieb darunterfällt.
Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihres Betriebs, die monatlichen Beitragsmeldungen, die Jahresmeldungen sowie die Kommunikation mit der Sozialkasse. Damit stellen wir sicher, dass Urlaubsansprüche, Zusatzversorgung und weitere Leistungen Ihrer Mitarbeitenden korrekt erfasst werden.
Der Aufwand hängt von der Mitarbeitendenzahl, den beteiligten Tarifverträgen und dem Meldeumfang ab. Wir besprechen das transparent im Erstgespräch, wenn wir ein Bild von Ihrem Unternehmen erhalten – ohne versteckte Kosten.
Ja. Wir fordern die relevanten Unterlagen bei Ihrem bisherigen Lohnabrechner an, übernehmen Stamm- und Bewegungsdaten und stellen sicher, dass beim Wechsel keine Fristen, Meldungen oder Ansprüche Ihrer Mitarbeitenden verloren gehen.
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